Überlassungsvertrag
(keine Druckversion, nur zur Ansicht)

 


Überlassungsvertrag
für die „Grillhütte" im Stadtteil Röhrenfurth


Zwischen der Dorfgemeinschaft Röhrenfurth, im Folgenden DG genannt und

__________________________________________________

als Benutzer/in wird folgender Vertrag geschlossen:


§1

Die Stadt Melsungen hat der DG die Vergabe der o.a. Grillhütte übertragen. Die DG überlässt dem/der Benutzer/in am _________ von ___ Uhr bis ___ Uhr (in der Regel von 11 Uhr des 1. Tags bis 11 Uhr des folgenden Tags) die Grillhütte gemäß dieses Überlassungsvertrags. Mündliche oder telefonische Bestellungen haben erst nach schriftlichem Vertragsabschluß Gültigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


§2

Der/Die Benutzer/in hinterlegt für die Benutzung der vorhandenen Einrichtungen eine Kaution von ______ Euro. Diese wird mit dem in der späteren Rechnung ausgewiesenen Betrag verrechnet.
Er/Sie übernimmt die Reinigung bzw. Wiederherstellung der Einrichtung in den Zustand, in dem sie ihm/ihr vom Hüttenwart übergeben wurde. Sachbeschädigungen sind vom Mieter zu tragen. Eine Untervermietung ist nicht möglich. Das Aufstellen von Zelten ist nicht erlaubt. Die Grillhütte ist für Veranstaltungen bis maximal 50 Personen zugelassen.


§3

Wenn es sich bei der Veranstaltung um eine kommerzielle Veranstaltung mit Getränkeausschank handelt, muss eine Schankgenehmigung (Gestattung) bei der Stadt Melsungen eingeholt werden. In diesem Fall erhöht sich die Grundmiete der Grillhütte entsprechend (siehe Rechnung Pos. 2).


§4

Der/Die Benutzer/in wird darauf hingewiesen, dass mit der Überlassung der Einrichtung der Grillhütte eine Getränkebezugsverpflichtung zugunsten der Brauerei Malsfeld verbunden ist. Sofern in der Grillhütte Getränke abgegeben werden, besteht die Verpflichtung, den gesamten Bedarf an Fass- und Flaschenbier, sowie an alkoholfreien Getränken von der Gastwirte-Genossenschaftsbrauerei Malsfeld oder der von ihr bezeichneten Stelle zu den jeweils geltenden Listenpreisen und Bedingungen zu beziehen.
Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises können sich Schadensersatzansprüche der Brauerei Malsfeld gegen die Benutzer ergeben.


§5

Die Überlassung der Grillhütte ist in Absprache mit dem Hüttenwart zu regeln. Für die während einer Veranstaltung gelagerten Gegenstände sowie für abgelegte Garderobe übernimmt die DG keine Haftung. Tiere sind auf dem zur Grillhütte gehörenden Gelände aus hygienischen Gründen nicht zugelassen. Das Befahren mit Fahrzeugen auf der Grünanlage zum Ent- bzw. Beladen ist nicht gestattet.


Datum:

1.Unterschrift: Überlassungsvertrag der / die Benutzer/in

_________________________________


Ich akzeptiere die auf der Rückseite abgedruckte Hausordnung und bestätige mit meiner 2. Unterschrift, dass eine Haftpflichtversicherung auf meinen Namen besteht.

_________________________________

 

----------------------------------------------------------------------------------------------

Anlage 1  zum Überlassungsvertrag


für die „Grillhütte“ im Stadtteil Röhrenfurth


In der Zeit vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober kann die Grillhütte nur dann benutzt werden, wenn keine Frostgefahr besteht.

Da dies verständlicherweise immer nur kurzfristig entschieden werden kann, erklärt sich der Mieter mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass bei eventueller Frostgefahr die Benutzung der Grillhütte kurzfristig abgesagt werden muss. Die endgültige Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Dorfgemeinschaft, hier vertreten durch den Hüttenwart.

Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht (siehe auch §1 des Überlassungsvertrags).



Datum:                                                                             der/die Benutzer/in

Home   Vorstand   Grillhütte   Satzung   Impressum/Kontakt   Belegungsplan